8. Februar 2012

Zahlungsfristen

Öffentliche Arbeiten

In der Regel beträgt die gesetzliche Frist für die Zahlung der Rechnungen 30 Tage.

Jedoch besteht die Möglichkeit, die Zahlungsfrist auf 60 Tage anzuheben, wenn diese im Vertrag vereinbart und auch gerechtfertigt ist.

Bei einer verspäteten Zahlung ist der Zinssatz laut BCE festgesetzt, welcher sich hierbei um mindestens 8 % erhöht und mindestens 40,00 Euro beträgt.

Private Arbeiten

Für die Zahlung der Rechnungen ist keine gesetzliche Frist festgelegt, diese kann frei im Vertrag vereinbart werden.

Ein Zahlungsziel von mehr als 60 Tagen ist ordnungsgemäß im Vertrag zu vereinbaren und zu begründen.

Bei einer verspäteten Zahlung ist der Zinssatz laut BCE festgesetzt, welcher sich hierbei um mindestens 8 % erhöht und mindestens 40,00 Euro beträgt.