11. Januar 2012

Auslandsmiete von Studenten

Studenten können die Miete auch dann absetzen, wenn das Studium im Ausland stattfindet. Bis zum 31.12.2011 konnte die Miete von Studenten nur dann abgeschrieben werden, wenn sich diese im Inland, also in Italien befanden. Sie mussten mindestens 100 km vom eingetragenen Wohnsitz entfernt sein und sich in einer anderen Provinz befinden.  Um die nationale Gesetzgebung der Europäischen Union anzupassen, sieht der Art. 16, vom 15.12.2011 Nr. 217 (Gemeinschaftsrecht 2010) vor, dass den Steuerabzug auch diejenigen nutzen können, welche eine Universität im Ausland besuchen. Dies gilt ab 01.01.2012. Als Höchstmaß gilt der Betrag von 2.633,00 Euro, von dem 19% (500,27 Euro) abgezogen werden können. Wenn der Mietvertrag vom Studierenden unterzeichnet wurde, kann der Betrag von beiden Elternteilen zu je 50% abgezogen werden, jedoch nicht 100% von einem Elternteil.